24.06.2020Allgemein

Weitere Lockerungen in Österreich

Der nächste Schritt zurück in Richtung Normalität für die Gastronomie- und Veranstaltungsbranche in Österreich.

Die Bundesregierung in Österreich hat weitere Lockerungen bekanntgegeben. Diese treten ab 1. Juli 2020 in Kraft.
  • Gastronomie-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dann keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Im Sinne der Sicherheit wird es aber weiterhin empfohlen.
  • Gastronomie-Betriebe dürfen zwischen 05.00 und 01.00 Uhr öffnen. Die Sperrstunde gilt nicht für geschlossene Gesellschaften.
  • Für Buffets im Gastronomiebereich gelten künftig die gleichen Bestimmungen, wie für Beherbergungsbetriebe, Selbstbedienung wird wieder möglich.
  • Um Planungssicherheit für die Veranstaltungswirtschaft zu gewährleisten, wurde ein Stufenplan bis in den Herbst erstellt. So sind ab Juli in geschlossenen Räumen 250 Personen zulässig. Ab 1. August können Veranstaltungen, wie etwa Hochzeiten oder Familienfeiern, mit bis zu 200 Personen wieder stattfinden.

Nähere Informationen zu den Lockerungen finden Sie unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

Dazu Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: "Diese Lockerungen sind ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität in Gastronomie, Tourismus und im Veranstaltungsbereich. Der Wegfall der Maskenpflicht ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Erleichterung."

Diese Lockerungsschritte sind nur deshalb möglich, weil die Infektionszahlen stabil niedrig sind. Sollten die Corona-Ansteckungen wieder steigen, können die Lockerungen wieder angepasst oder sogar gestoppt werden. Wir sind also alle gefordert, weiterhin die Schutzmaßnahmen einzuhalten:

Abstand halten, Hände waschen!